Was Schüler*inne vorab wissen sollten:
Dauer:
- BHS und AHS-Oberstufe max. 15 min;
- allgemeinbildende Pflichtschulen max. 10 min
- Unterstufe der AHS max. 10 min.
- Berufsschule max. 10 min.
- In den berufsbildenden mittleren und höheren Schulen ist überdies in den technischen Unterrichtsgegenständen eine angemessene Zeit zur Vorbereitung zu gewähren.
Aufgabestellungen:
- Mündlich (Schüler*in muss nichts schreiben sondern ausschließlich sprechen)
- Mind. 2 von einander unabhängige Aufgabestellungen (zumeist 1x Monolog und 1x Konversation)
- die Aufgabestellungen werden dem Kandidaten/der Kandidatin in Papierform vorgelegt (im Regelfall 1-2 Seiten)
Beurteilung: Note 1-5 (Note wird anschließend an die Prüfung kommuniziert)
Gewichtung: z.B. 15% der Semesternote (der Prozentsatz ist nicht gesetzlich verankert und kann folglich von Schule zu Schule und je nach Prüfungsstoff stark variieren)
Zu lernen: Semesterstoff (Schülerin fragt ein paar Tage vor der Prüfung, bis wohin der Prüfungsstoff reicht z. B. ob der am Vortag behandelte Stoff auch noch zur Prüfung kommt); es empfiehlt sich den Stoff schriftlich festzuhalten z.B. Schülerin erstellt Liste mit Stoffgebieten und legt sie der Lehrperson vor
Räumliches: Schülerin sitzt während der Prüfung in der 1. Bankreihe der Lehrperson gegenüber; 2 Schülerinnen, welche Protokoll führen, sitzen neben dem Kandidaten/der Kandidatin
Terminliches: die Prüfung muss in der Unterrichtszeit stattfinden, Prüfungstermin rechtzeitig vereinbaren! Es empfiehlt sich den Prüfungstermin NICHT in die letzten Stunden vor Notenschluss zu legen (erhöht Druck/Stress, im Krankheitsfall schwieriger nachholbar etc.). Nicht nach 3 aufeinanderfolgenden schulfreien Tagen und teils nicht an Tagen mit anderen Prüfungen (siehe Gesetzestext unten).
Gesetzestext: §5 LBVO Mündliche Prüfungen